Wirtschaftlichkeit bei der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes

In unserer Anfrage an den Umweltausschuss und den Regionalausschuss, die am 24. März 2025 im Kreistag zur Kenntnis genommen wurde, haben wir detaillierte Informationen zu den Auswirkungen des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf kreiseigene Immobilien gefordert. Unser Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die finanziellen und baulichen Konsequenzen dieser gesetzlichen Vorgaben zu informieren und sicherzustellen, dass Steuergelder effizient eingesetzt werden.

Mit unserer Anfrage (eingereicht für die Sitzungen am 11. und 12. März 2025) wollten wir Klarheit über die Umsetzung des GEG im Kreis Groß-Gerau schaffen. Das GEG, seit dem 1. Januar 2024 in seiner novellierten Form in Kraft, stellt Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz von Heizsystemen. Unsere Fragen zielten darauf ab, die Auswirkungen auf kreiseigene und vermietete Immobilien sowie die damit verbundenen Kosten zu analysieren. Konkret fragten wir:

Welche Immobilien gehören dem Kreis, und welche Auflistung liegt vor? Antwort: Eine Liste wurde bereitgestellt, jedoch ohne detaillierte Angaben in der Antwort.

Welche Liegenschaften sind von den Umbaumaßnahmen nach dem GEG betroffen?
Antwort: Acht Liegenschaften erfüllen bereits die GEG-Anforderungen für Neubauten, vier weitere die Anforderungen für Bestandsbauten ab 2029. Bestandsschutz für bestehende Wärmeerzeuger gilt bis 2044, neue Systeme müssen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Welche Kosten entstehen für die einzelnen Gebäude, und wie hoch sind die Gesamtkosten?
Antwort: Keine Gesamtauflistung, Kosten werden projektbezogen ermittelt und in Ausschussvorlagen dargestellt.

Bei welchen Gebäuden wäre ein Neubau sinnvoller?
Antwort: Wirtschaftlichkeitsprüfungen erfolgen nur bei konkreten Projekten, etwa bei Schulerweiterungen.

Welche Gebäude sind nicht umrüstbar?
Antwort: Verweis auf Punkt 2, ohne konkrete Angaben.

Welche kreiseigenen Gebäude sind vermietet, und welche Sanierungskosten trägt der Kreis oder der Mieter?
Antwort: Teile des Landratsamtes und zwei Hausmeisterhäuser sind vermietet, jedoch ohne Angaben zu Sanierungskosten oder -pflichten.

Welche Immobilien sind an den Kreis verpachtet, und wer trägt die Sanierungskosten?
Antwort: Das Parkhaus des KKH Groß-Gerau ist verpachtet, ohne Angaben zu Sanierungskosten.

Kritik an den Antworten

Die Antworten der Kreisverwaltung fallen unzureichend aus. Insbesondere die fehlende detaillierte Auflistung der Kosten und die ausweichenden Angaben zu vermieteten Immobilien erschweren eine fundierte Kontrolle durch den Kreistag. Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden nur projektbezogen vorgenommen, was eine umfassende Planung und Priorisierung von Maßnahmen behindert. Diese Intransparenz steht im Widerspruch zu einer verantwortungsvollen Haushaltsführung, die wir als AfD-Fraktion fordern.

Unser Einsatz für die Bürger

Die AfD-Fraktion setzt sich für eine Politik ein, die die finanziellen Belange der Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund stellt. Die Umsetzung des GEG bringt erhebliche Kosten mit sich, die den Kreishaushalt belasten. Ohne klare Informationen über die betroffenen Gebäude, die Kosten und die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen fehlt die Grundlage für fundierte Entscheidungen. Unser Engagement im Kreistag zielt darauf ab, diese Transparenz herzustellen und sicherzustellen, dass Steuergelder sinnvoll und effizient eingesetzt werden.

Ausblick

Wir werden die Umsetzung des GEG weiter kritisch begleiten und auf detaillierte Antworten drängen. Zudem fordern wir, dass Wirtschaftlichkeitsprüfungen systematisch für alle betroffenen Liegenschaften durchgeführt werden, um unnötige Kosten zu vermeiden. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, genau zu wissen, wie ihre Steuergelder verwendet werden, dafür steht die AfD-Fraktion Groß-Gerau.

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