Flüchtlingspolitik und Sozialausgaben im Kreis Groß-Gerau kritisch geprüft!

Liebe Bürgerinnen und Bürger des Kreises Groß-Gerau,

Ihre Steuergelder gehören in erster Linie Ihnen, den Bürgern vor Ort! Als AfD-Fraktion im Kreistag kämpfen wir unermüdlich für eine Finanzpolitik, die Deutschland und seine Menschen an erste Stelle setzt. Unsere jüngste Anfrage zur Unterbringung von Geflüchteten und den Sozialausgaben des Kreises Groß-Gerau zeigt: Die Kreisverwaltung lässt Transparenz und Fairness vermissen, während Millionen in unklare Kanäle fließen. Wir sagen: Deutschland zuerst, das bedeutet, Ihre Interessen und Bedürfnisse müssen Vorrang haben!

Die Verwaltung spricht von einer Erhöhung der Förderungen für Geflüchtete von 36 Mio. € auf 62 Mio. € durch Bund und Land. Doch die Antworten sind erschreckend vage: Die Beträge seien „nicht nachvollziehbar“, und für 2024 wurden noch keine zusätzlichen Mittel überwiesen, ohne dass ein Zeitpunkt bekannt ist. Gleichzeitig plant die Verwaltung Kürzungen bei den Transferausgaben für soziale Sicherung um 4,5 Mio. €, die alle Bereiche des Sozialbudgets betreffen. Die Verwaltung behauptet, gesetzliche Leistungen blieben gesichert, aber wir fragen: Wer garantiert, dass Bürger vor Ort nicht benachteiligt werden, während Millionen für die Flüchtlingsunterbringung bereitgestellt werden? Noch schlimmer: Es gibt keinen Nachweis, dass Sozialleistungen gerecht verteilt werden, da alles angeblich nach „individuellen Bedarfen“ geregelt wird. Das ist inakzeptabel!

Wir fordern: Schluss mit der Intransparenz! Die Kreisverwaltung muss glasklar offenlegen, wie die Fördermittel verwendet werden und warum Sozialkürzungen nötig sind, während Gelder für Geflüchtete sprudeln. Wir brauchen eine Finanzpolitik, die die Bürger von Groß-Gerau priorisiert, nicht eine, die deutsche Steuergelder ohne klare Kontrolle verteilt. Deutschland zuerst heißt: Faire Verteilung, die unsere Bürger nicht zurücklässt! Wir bleiben dran, um Ihre Interessen zu verteidigen und eine Politik zu ermöglichen, die den Menschen vor Ort dient.


Unsere Anfrage:

„Entsprechend des Koalitionsvertrages der neuen Landesregierung soll die Pauschale in Höhe von 7.500 € pro Asylerstantragssteller in voller Höhe weitergeleitet werden. Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass die im Jahr 2023 gewährten Zuweisungen für Geflüchtete von Bund und Land auch in den kommenden Jahren erfolgen werden. Die Auswirkungen durch die Änderung der Gebührensatzung für die Unterbringung Geflüchteter in Gemeinschaftsunterkünften wurden berücksichtigt.“ D.h. der Anstieg des Finanzierungsvolumens durch Bund und Land steigt von ca. 36 Mio € auf ca. 62 Mio €. Um unserer Sorgfaltsplicht auch in diesem speziellen Bereich als Oppositionsfraktion im Interesse der Bürger nachzukommen, bitten wir um schnellstmögliche Beantwortung unserer Anfrage.

1. Ist dieser Anstieg der Förderung entsprechend im Finanzierungsplan des Landkreises berücksichtigt?

Die Beträge, die der Frage 1 zugrunde liegen, sind nicht nachzuvollziehen.

2. Wurden die gewährten Zuweisungen aus dem Jahr 2023 für Geflüchtete von Bund und Land auch für das Jahr 2024 bereits geleistet oder ist bekannt wann sie erfolgen?

2024 wurden noch keine „besonderen“ Zuweisungen geleistet; es ist nicht bekannt wann diese erfolgen.

3. Bei den Entwicklungen von Transferleistungen / Ausgaben für Soziales ist eine Kürzung der Transferaufwendungen bei der sozialen Sicherung um 4,5 Mio € angegeben.
– Welche Leistungsbereiche des täglichen Lebens sind von den Kürzungen betroffen?

Die Kürzung der Transferaufwendungen bei der Planung des Teilergebnishaushalts, Internes Budget Soziale Sicherung 2024, in Höhe von 4,5 Mio. Euro, betreffen alle Produkte des Budgets, die Transferleistungen beinhalten.

– Welche Leistungsempfänger sind hier konkret betroffen, wenn gleichzeitig nach ihren Angaben bei den Flüchtigen ein höheres Finanzierungsbudget besteht?

Da es bei den Transferleistungen um gesetzliche Pflichtleistungen handelt, wird die Kürzung der Planansätze keine Leistungsempfänger betreffen. Sollten die Ansätze im Rahmen der Haushaltsprognose 2024 nicht ausreichen, muss innerhalb des Gesamthaushalts eine Finanzierung gesichert werden.

-Ist ein Nachweis über die Gleichverteilung von Personengruppen in der sozialen Fürsorge erbracht worden?

Eine gesetzliche Verpflichtung über die Gleichverteilung von Personengruppen in der sozialen Fürsorge ist nicht bekannt. Leistungen nach SGB XII, SGB IX und AsylbLG sind entweder gesetzlich festgelegt oder sie orientieren sich nach den individuellen Bedarfen, jedoch im gesetzlichen Rahmen. Somit entfällt ein solcher Nachweis.

– Wenn nein, gibt es einen anderen Ablesbaren oder ermittelbaren Wert der die Gleichverteilung belegt? Nein, siehe oben.

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