Bildungsservice Kreis Groß-Gerau

Der Kreistag hat die Satzung für den Bildungsservice Kreis Groß-Gerau beschlossen. Damit entsteht eine neue Anstalt öffentlichen Rechts, die künftig eigenständig arbeitet und sogar hoheitliche Aufgaben übernehmen darf, etwa das Erlassen von Verwaltungsakten über Elternbeiträge, Fördermittel oder Platzvergaben in der Schulbetreuung. Der Kreistag gibt damit einen Teil seiner direkten Kontrolle über zentrale Entscheidungen ab. Der Haushaltsentwurf dieser Anstalt wird nicht öffentlich ausgelegt, wodurch Transparenz und Kontrolle durch Bürger und Abgeordnete eingeschränkt werden. Der Verwaltungsrat, ein kleines Gremium, entscheidet über Personal, Finanzen und Verträge, während der Kreistag nur begrenzt eingreifen kann. Das Stammkapital beträgt lediglich 50.000 Euro, obwohl die Anstalt erhebliche finanzielle Verpflichtungen übernimmt. Diese Konstruktion birgt das Risiko, dass Schulden und Entscheidungen an der Öffentlichkeit vorbei getroffen werden.

Wir haben gegen diese Satzung gestimmt.

Unser Standpunkt ist klar: Die Auslagerung von Aufgaben der kommunalen Verwaltung in Eigenbetriebe oder Beteiligungsgesellschaften hat zur Folge, dass Entscheidungen, welche die finanzielle Situation der Kommune betreffen, oftmals der direkten Behandlung in den Gemeindevertretungen und Kreistagen entzogen sind. Da Schulden der Beteiligungsunternehmen die kommunalen Haushalte nicht direkt belasten, bestehen Anreize, Kreditaufnahmen in die Beteiligungen zu verschieben. Dabei haftet die Kommune schließlich immer für die Schulden der Beteiligungsunternehmen. Zudem hat sich die Praxis eingeschlichen, gut dotierte Stellen in den Gesellschaften vornehmlich nach Parteibuch, anstatt nach Qualifikation zu vergeben. Wir halten es für sinnvoll, die Anzahl der Gesellschaften, wo immer möglich, durch Rückführung in die Kernhaushalte zu reduzieren.

Beschlussvorlage:
https://kreisgg.gremien.info/submission?id=201108101965

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