Liebe Bürgerinnen und Bürger des Kreises Groß-Gerau,
Ihre Steuergelder verdienen eine verantwortungsvolle und transparente Verwaltung! Als AfD-Fraktion im Kreistag nehmen wir unsere Kontrollfunktion ernst und prüfen die Finanzpolitik des Kreises Groß-Gerau kritisch. Unsere jüngste Anfrage zu Finanzanlagen und freiwilligen Leistungen zeigt: Es gibt Fortschritte, aber auch erhebliche Schwächen in der Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Unser Ziel ist eine Haushaltspolitik, die den Bürgern vor Ort dient, ohne unnötige Belastungen oder unklare Verpflichtungen.
Die Kreisverwaltung bestätigt, dass die Kreisumlage 2024 niedriger erhoben wurde (38,42 % bzw. 43,19 % für Rüsselsheim, Schulumlage 20,92 %) – ein Erfolg, der die Bürger entlastet! Doch andere Punkte werfen Fragen auf: Die Verluste der Kreisklinik Groß-Gerau werden weiterhin aus dem Kreishaushalt ausgeglichen, und statt einer geplanten Eigenkapitalstärkung wurde ein 9-Mio.-€-Darlehen der WiBank Hessen aufgenommen. Wie nachhaltig ist diese Lösung? Zudem bleiben Details zu freiwilligen Leistungen vage, da diese im Haushalt lediglich als „freiwillig“ gekennzeichnet sind, ohne konkrete Aufstellung nach Organisation, Höhe oder Jahr. Besorgniserregend ist auch der massive Stellenzuwachs (bis zu 25,97 % gegenüber 2023), ohne dass die Finanzierung oder Notwendigkeit klar begründet wird. Die Antworten der Verwaltung bleiben teilweise unklar, etwa zur Frage, warum die finanziellen Auswirkungen des Personalzuwachses geringer ausfallen.
Wir fordern: Mehr Transparenz bei freiwilligen Leistungen, eine klare Begründung für jede Ausgabe und einen engeren Austausch mit den Kommunen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit offen zu legen. Ihre Steuergelder dürfen nicht für unklare Verpflichtungen, fragwürdige Darlehen oder intransparenten Personalaufbau verwendet werden. Wir bleiben wachsam, um Ihre Interessen zu schützen!
Unsere Fragen und die Antworten der Kreisverwaltung im Wortlaut:
1. Frage: Welche gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen sind insbesondere mit der Krankenhaus-Beteiligung verbunden?
Antwort: Die gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag.
2. Frage: Welche Folgen hat die ausbleibende Eigenkapitalstärkung für das Klinikum in 2024 (2,5 Mio. €) bei zu erwartenden Verlusten des Klinikums?
Antwort: Die Verluste der Kreisklinik Groß-Gerau werden wie bisher auch durch den Kreis ausgeglichen (Ergebnishaushalt). Die angedachte Eigenkapitalstärkung bzw. Ablösung des Liquiditätskredites der Kreisklinik erfolgte nun über ein Darlehen der WiBank Hessen in Höhe von 9 Mio. €.
3. Frage: Bestehen Patronatserklärungen und/oder Bürgschaften sowie Nachschusspflichten gegenüber weiteren verbundenen Unternehmen und Beteiligungen?
Antwort: Es bestehen keine weiteren Patronatserklärungen bzw. Bürgschaften. Sehr wohl ist der Kreis finanziell an seinen Eigenbetrieben Rettungsdienst (Anteil an den Personalkosten), KVHS (Verlustausgleich) sowie an der AöR Jobcenter Kreis Groß-Gerau (kommunaler Finanzierungsanteil, Kosten der Unterkunft) beteiligt.
4. Frage: Welche freiwilligen Leistungen (auch NGOs) zahlt der Kreis Groß-Gerau?
Die Aufstellung bitte nach Organisation, Höhe und Jahr.
Antwort: Die entsprechenden Leistungen sind im Haushaltsplan als „freiwillig“ gekennzeichnet.
5. Frage: Welche vertragsrechtlichen Verpflichtungen oder zugesagten Budgetanpassungen liegen bei den freiwilligen Leistungen vor?
Antwort: Die Budgetanpassungen erfolgen aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen und lediglich im erforderlichen Rahmen. Den Anpassungen gehen ausführliche Darlegungen des Bedarfs und Gespräche voraus.
6. Frage: Die genehmigte Anhebung der Kreis- und Schulumlage wurde tatsächlich viel geringer erhoben (38,42 % / 20,92 %).
Wird die Kreis- und Schulumlage im laufenden Jahr noch angepasst?
Antwort: In dem am 15.04.2024 vom Kreistag beschlossenen und vom Regierungspräsidium genehmigten Haushalt 2024 wurden die Hebesätze für die Kreisumlage auf 38,42 v. H. (43,19 v. H. für die Sonderstatusstadt Rüsselsheim) und für die Schulumlage auf 20,92 v. H. festgesetzt.
Ist in Zukunft geplant, zeitnahe Gespräche mit den Landkreiskommunen zu führen, um ihre finanzielle Leistungsfähigkeit für beide Seiten transparenter darzulegen?
Antwort: Die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt aufgrund einer Vorgabe des Regierungspräsidiums Hessen über den Mittelfrist-KASH. Darüber hinaus besteht ein permanenter Austausch zwischen dem Kreis und den Kommunen (Bürgermeisterdienstversammlungen, Kreisversammlungen des HSGB).
7. Frage: Bzgl. der Hessenkasse schreibt der RP: „Zumindest im aktuellen Haushaltsjahr ist der Landkreis Groß-Gerau nicht in der Lage, den jährlichen Eigenbetrag an das Sondervermögen Hessenkasse zu leisten.“
Wie sicher ist nach gegenwärtigem Stand die kontinuierliche Erfüllung der Tilgungsverpflichtung in den Folgejahren?
Antwort: Die Erfüllung der Tilgungsverpflichtungen ist gesichert.
8. Frage: Augenscheinlich bestehen Unplausibilitäten beim Personal- und Stellenplan bzgl. Stellenzuwachs und Anstieg des Personalaufwands. Die Zunahme im Haushaltsplan 2024 (nach Beschlussvorlage) gegenüber dem Haushaltsplan 2023 beträgt +219,81 Stellen. In absoluten Zahlen wächst der Planbestand von 1.176,19 (Stellenplan 2023) auf 1.396,00 Stellen (nach Beschlussvorlage). Das entspricht einem Anstieg um +18,70 %. Beim Vergleich von Haushaltsplan 2024 nach Beschlussvorlage (1.396,00 Stellen) und IST-Stand per 30.06.2023 (1.108,23 Stellen) beträgt die Zunahme sogar +287,77 Stellen bzw. +25,97 %.
8.1 In welcher Höhe und durch wen wurde die Finanzierungzusage erbracht?
Antwort: Der Kreistag hat den Haushalt 2024 mehrheitlich beschlossen und das RP hat ihn genehmigt, sodass die darin enthaltenen Personalaufwendungen auch ausgezahlt werden dürfen.
8.2 Für welche Dauer sind diese Personalstellen geschaffen worden?
Antwort: Die Personalstellen sind für die Dauer geschaffen worden, bis der Kreistag eine andere Anzahl an Stellen beschließt.
8.3 Die finanziellen Auswirkungen sind nach Beschlussvorlage nur halb so hoch wie die Personalzunahme. Wie kann also die Haushaltsbelastung geringer ausfallen?
Antwort: Die Frage ist nicht verständlich, bitte konkretisieren. Hierzu ein paar allgemeine Hinweise: Die Personalaufwendungen steigen jährlich nicht nur um die Mehrstellen, sondern auch um die Tarifsteigerung. Die Mehrstellen werden im laufenden Haushaltsjahr in der Regel lediglich für ein halbes Jahr eingeplant, weil davon auszugehen ist, dass sie nach Haushaltsgenehmigung durch das RP frühestens zum 1.7. besetzt werden können. Das bedeutet, dass die andere Hälfte der Personalmehraufwendungen im Folgejahr einzuplanen ist. Im Jahr 2024 ist aufgrund der späten Haushaltsgenehmigung von einer noch späteren Besetzung der Mehrstellen auszugehen, mit Ausnahme der Stellen, die bereits im Vorgriff befristet besetzt wurden.
9. Frage: Wo findet sich die Empfehlung des RP „vorhandene Stellen ab sofort nur bei tatsächlicher Notwendigkeit zu besetzen“ wieder?
Antwort: Die Besetzung der ausgeschriebenen Stellen ist für die Erledigung der Aufgaben notwendig. Entweder ergibt sich die Notwendigkeit auf gesetzlichen Vorschriften (Pflichtaufgaben) oder aus Kreistagsbeschlüssen.